Datenschutzhinweise
für die Anwendung GVD-Kompass
1. Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung der Einsatz- und Beschäftigtendaten ist die jeweilige Kommune, die den GVD-Kompass einsetzt. Ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten ihrer bzw. ihres Datenschutzbeauftragten erhalten Beschäftigte über ihre Dienststelle.
Regora (Daniele Marino, Schorndorfer Straße 4/2, 71364 Winnenden, kontakt@regora.de) betreibt die Anwendung als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO.
2. Welche Daten werden verarbeitet?
Konto: Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Rolle, optional Mobilnummer und Dienstnummer.
Vorgänge: Aufträge, Mängelmeldungen, Halteverbote, Abschleppprotokolle, Dienstberichte, Dienstbuch – jeweils mit Ort, Zeit, Beschreibung und Fotos, soweit erfasst.
Notruf und Check-in: Standort ausschließlich während eines ausgelösten Alarms (höchstens 30 Minuten, alle 10 Sekunden) bzw. zum Zeitpunkt eines Check-in-Alarms. Außerhalb davon wird kein Standort übertragen.
Technisch: Push-Abonnement des Geräts (für Alarmmeldungen), Protokoll der Zugriffe und Änderungen (Audit-Log).
3. Zweck und Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung dient der Aufgabenerfüllung des Gemeindevollzugsdienstes, der Dokumentation von Maßnahmen und dem Schutz der Beschäftigten im Außendienst. Die konkreten Rechtsgrundlagen benennt die Kommune in ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Eine Auswertung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle einzelner Beschäftigter ist ausgeschlossen. Statistiken (Lagebild, Tätigkeitsbericht) werden nur zusammengefasst ohne Personenbezug erstellt.
4. Was bleibt nur auf dem Gerät?
Darstellung, Schriftgröße und die Einstellung „Hinweise in der Nähe“ werden nur im Browserspeicher des Geräts abgelegt.
Der Abgleich „Was gilt hier?“ und der Abgleich mit Adress-Hinweisen erfolgen auf dem Gerät; der Standort wird dafür nicht an den Server gesendet.
5. Speicherort und Empfänger
Die Daten werden in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Daten verschiedener Kommunen sind technisch voneinander getrennt (Row Level Security).
Im Alarmfall werden Name, Standort und Kartenlink per Push-Mitteilung und SMS an Kolleginnen und Kollegen im Dienst sowie an hinterlegte Notfallkontakte übermittelt. Der SMS- und Sprachversand erfolgt über einen Telekommunikationsdienstleister mit Sitz in der EU.
Kartenkacheln werden von OpenStreetMap bzw. dem von der Kommune konfigurierten Kartendienst geladen; dabei wird die IP-Adresse an den Kartendienst übermittelt.
6. Speicherdauer
Die Kommune legt Löschfristen je Datenart fest (z. B. Alarm-Positionen, Fotos, Protokolle). Nach Ablauf werden die Daten automatisch täglich gelöscht. Adress-Hinweise gelten höchstens zwölf Monate.
7. Ihre Rechte
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch nach den Art. 15 bis 21 DSGVO sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, in Baden-Württemberg beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Anfragen richten Sie bitte an die verantwortliche Kommune.
Muster – vor dem Produktivbetrieb mit der Kommune bzw. deren Datenschutzbeauftragten abstimmen.